Heidelinde Dünnweber
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
- Scheidungs- Trennungsrecht
- Unterhaltsrecht
- Elterliche Sorge
- Eheverträge
- Vermögensauseinandersetzung
- Erbrecht
Rechtsgebiete für Familienrecht sind:
- Trennungs-/Nachehegatten-/Kindesunterhaltsrecht
- Verwandtenunterhalt (Eltern/Kind)
- Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)
- Güterrecht
- Zugewinnausgleich
- elterliche Sorge
- Umgangsrecht der Elternteile und Großeltern
- Trennungs- u. Ehescheidungsfolgeverträge
- Vorsorgevollmachten
- internationales Familienrecht
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Zuweisung der ehelichen Wohnung
- Belästigungsverbot
- Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
- Strafsache, auch Opfervertretung
- Mitglied des DAV (Deutscher Anwaltsverein) und der Arbeitsgemeinschaft im Familienrecht im DAV.
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwältin Heidelinde Dünnweber legte das erste juristische Staatsexamen an der Universität Heidelberg ab. Ihre Referendarzeit absolvierte sie am Landgerichtsbezirk Heidelberg und beim Landgericht Baden-Baden. Das zweite Staatsexamen legte sie in Stuttgart ab. Sie ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Frau Dünnweber hat eine Zusatzausbildung zur Fachanwältin für Familienrecht absolviert. Sie korrespondiert auch in Englisch und Französisch.
Rechtsanwältin Dünnweber ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV. Hierdurch nimmt sie an Seminaren und Fortbildungen teil, um die hohe Qualität ihrer Rechtsberatung zu sichern.
Frau Rechtsanwältin Dünnweber ist mit Herrn Rechtsanwalt Hans-Werner Dünnweber verheiratet, mit dem sie die Kanzlei als Sozietät betreibt.
Neben einer gründlichen Sachbearbeitung der ihr anvertrauten Rechtsfälle liegt Frau Dünnweber insbesondere der gute Kontakt zu ihren Mandanten am Herzen. Die Volljuristin ist bekannt für ihr Engagement bei der Interessensvertretung ihrer Mandanten. Hierzu legt Heidelinde Dünnweber bereits beim persönlichen Umgang mit ihren Mandanten den Grundstein. Schnelles Erfassen der Problemfelder, gezielte Anwendung von Lösungsmodellen und ständige Interessensabwägung für den Mandanten sind die Stärken der Anwältin.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Frau Rechtsanwältin Heidelinde Dünnweber gehören das Verwaltungsrecht, das Verwaltungsprozessrecht und das Verwaltungsverfahrensgesetz. Zu diesen Bereichen zählen das Umweltrecht, Beamtenrecht, Gewerberecht, Kommunalrecht und Polizeirecht. Im Polizeirecht berät Rechtsanwältin Dünnweber Sie über die Rechtmäßigkeit von Polizeiverfügungen, dem oftmals strittigen Punkt der Gefahrenbeurteilung. Häufig muss in diesen Fällen eine Verhältnismäßigkeitsanalyse der polizeilichen Verfügung stattfinden. Hierüber kommen selbst Fachleute zu verschieden Ergebnissen. Inwiefern die Sie betreffende Verfügung rechtmäßig war, erklärt Ihnen Rechtsanwältin Dünnweber, die in diesem Gebiet auf jahrelange Erfahrung zurückblicken kann. Aber auch zu Datenerhebung, Datenverarbeitung, Personenfeststellung, zu Vorladung und Gewahrsam steht Ihnen die Juristin mit Rat und Tat zur Seite.
Ein weiteres Teilgebiet ist das öffentliche Baurecht. Hier berät Sie Heidelinde Dünnweber zu allen öffentlich-rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben. Bereits in der Bauleitplanung ist es wichtig, Einfluss zu nehmen. Themen wie umweltrechtliche Regelungen, Flächennutzungsplan und Bebauungsplan stehen am Anfang im Zentrum des Interesses. Frau Dünnweber legt ganz bewusst einen wesentlichen Schwerpunkt auf dieses Rechtsgebiet. Die Praxis zeigt, dass ein hoher allgemeiner Aufklärungsbedarf besteht. Zu den Leistungen der Rechtsanwältin zählen des Weiteren die Einleitung von Teilungsgenehmigungen und vereinfachten Verfahren sowie Beantragung und Klageerhebung bei Veränderungssperren. Aber auch im Bereich Vorkaufsrecht, Rechtmäßigkeit von Nebenanlagen und Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen berät Sie die Juristin zuverlässig und kompetent.
Spezialitäten
Seit 1997 ist Frau Dünnweber befugt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Die Familie als zentrale Erscheinungsform der menschlichen Gesellschaft ist für jeden einzelnen Bürger bedeutungsvoll. Sie hat zwar im Vergleich zu früheren Zeiten an Gewichtung eingebüßt, ist aber nach wie vor für das Gemeinschaftswesen und damit für den Staat von großer Relevanz. Aus diesen Gründen hat sich der Staat bestimmte Dinge vorbehalten, die als Familienrecht bezeichnet werden. Dies sind unter anderem die Voraussetzungen und Wirkungen der Eheschließung (Familiengründung), die wechselseitigen Rechte zwischen Eltern und Kindern, das Verlöbnis (Verlobung) und seine Rechtswirkungen, die künstliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses (Adoption, Annahme an Kindes statt), das Recht der Obsorge anderer Personen als Eltern, die Sachwalterschaft. Das Familienrecht ist somit die Summe aller Normen, welche die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen regeln.
Das Beamtenrecht ist ein Schwerpunkt der Juristin. Zu den Leistungen von Heidelinde Dünnweber in diesem Rechtsgebiet gehört die Prüfung von Entlassung, Versetzung, Berechnung von Pension und Ruhegehalt nach Beamtenversorgungsgesetz und Abordnungen. Aber auch im (Eil-)Rechtsschutz bei Stellenausschreibungen, Konkurrentenklage und Amtshaftpflichtprozess wird sie für Sie tätig. Oftmals können Rügen und dienstliche Beurteilungen eine Beamtenkarriere nachhaltig beeinflussen. Hier hilft Ihnen Rechtsanwältin Dünnweber, frühzeitig die Weichen für Ihre berufliche Zukunft zu stellen, sei dies in außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung vor den jeweiligen Disziplinarkammern. Rechtsanwältin Dünnweber ist Expertin für alle anfallenden Rechtsfragen, wie zum Beispiel im Eherecht, Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht, Kindschaftsrecht sowie im Betreuungsrecht. Insbesondere im Betreuungsrecht herrscht ein hoher Beratungsbedarf. Der demografische Wandel in der Gesellschaft ist unvermeidlich. Der Anteil der stets wachsenden Bevölkerungsgruppe der Übersiebzigjährigen ist Realität. Oftmals sieht sich diese Gesellschaftsgruppe unzureichend vertreten und betreut. Wenn in einem Fall ein Betreuer von Amts wegen bestellt wird, ist die Frage berechtigt, wie die Rechte des Betreuten von einer ihm fremden Person optimal gewahrt werden können oder ob hier eine für den zu Betreuenden günstigere Lösung greifen könnte. Hier setzt das Betreuungsvermeidungsrecht an. Durch dieses wird die Bestellung eines amtlichen Betreuers vermieden und durch vertragliche Ausgestaltung der hilfsbedürftigen Person zu Dritten eine privatrechtliche Regelung gefunden. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwältin Dünnweber. Ihre jahrelange Erfahrung in diesem speziellen Rechtsgebiet gewährleistet Ihnen als “Hilfsbedürftiger” oder als Angehöriger eine fachkompetente Beratung und Vertretung, damit Ihre Rechte auch in der Zukunft gewahrt sind.
Auf der anderen Seite ist die Juristin im Betreuungsrecht tätig. Betreuer werden durch das Vormundschaftsgericht bestellt, um in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen. Zusätzlich ist Frau Dünnweber auch Verfahrenspflegerin. Sie hat hier die Aufgabe, Verfahren im Interesse von Betroffenen zu vertreten, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen sowie an Anhörungen teilzunehmen. Als Verfahrenspflegerin teilt sie dem Mandanten mit, wie das gerichtliche Verfahren läuft, so wie sie auch darauf achtet, dass alle Hilfen für den Betroffenen ausgeschöpft werden.
Das Scheidungsrecht bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Heidelinde Dünnweber, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.
Das von Rechtsanwältin Dünnweber praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsmanagement zielt darauf, die familienrechtlichen Interessen der von ihr vertretenen Partei zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu entwickeln, das in Verhandlungen mit der Gegenseite umgesetzt wird und in eine notariell beurkundete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mündet. Vertrauen Sie hier auf die langjährige berufliche Erfahrung und fachliche Kompetenz von Rechtsanwältin Heidelinde Dünnweber.
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